Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen

Nick Thomas, Karolinenplatz 2, 80333 München (nachfolgend „Anbieter")

und dessen Geschäftskunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich KI-gestützter Voice Agents, Prozessautomatisierung und damit verbundener IT-Dienstleistungen.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (B2B). Verbraucherverträge im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich der Entwicklung, Einrichtung und des Betriebs von KI-gestützten Voice Agents sowie der Prozessautomatisierung. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. der Leistungsvereinbarung.

(2) Typische Leistungen umfassen:

  • Analyse und Konzeption von Voice-Agent-Lösungen
  • Technische Einrichtung und Konfiguration des Voice Agents
  • Anbindung an bestehende Systeme des Auftraggebers (z. B. PMS, CRM, Kalendersysteme)
  • Laufender Betrieb, Wartung und Optimierung des Voice Agents
  • Workflow-Automatisierung mittels Automatisierungsplattformen

(3) Der Anbieter setzt zur Erbringung der Leistungen Drittanbieter-Dienste ein, insbesondere cloudbasierte KI-Plattformen. Der Auftraggeber wird hierüber im Rahmen des Angebots sowie in der Datenschutzerklärung informiert.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website des Anbieters stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Der Vertrag kommt durch die Annahme eines individuellen Angebots des Anbieters durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder durch konkludentes Handeln (z. B. Erteilung eines Auftrags) erfolgen.

(3) Sofern im Vertrag eine aufschiebende Bedingung vereinbart ist (z. B. Eintragung einer Gesellschaft ins Handelsregister), wird der Vertrag erst mit Eintritt dieser Bedingung wirksam. Bis zum Eintritt der Bedingung erbrachte Leistungen gelten als vorbereitende Maßnahmen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise. Es wird gemäß § 19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung).

(2) Einmalige Einrichtungsgebühren (Setup) werden nach Abschluss der Einrichtung und Übergabe des Voice Agents fällig. Laufende Betriebskosten werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht abweichend vereinbart.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der für die Abstimmung mit dem Anbieter verantwortlich ist und Entscheidungen zeitnah treffen kann.

(3) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, seine Endkunden (z. B. Anrufer, Gäste) über den Einsatz eines KI-gestützten Voice Agents zu informieren, soweit dies rechtlich erforderlich ist.

(4) Verzögerungen, die auf eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Anbieters. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

§ 6 Verfügbarkeit und Leistungsgrenzen

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Voice-Agent-Dienste. Eine Verfügbarkeit von 100 % kann aufgrund der Abhängigkeit von Drittanbietern (z. B. Telefonieanbieter, KI-Plattformen, Cloud-Infrastruktur) nicht garantiert werden.

(2) Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle oder Einschränkungen, die durch Drittanbieter (z. B. VAPI, Telekommunikationsanbieter), höhere Gewalt, Stromausfälle, Netzwerkstörungen oder vergleichbare Umstände verursacht werden.

(3) KI-gestützte Systeme können naturgemäß fehlerhafte oder unvollständige Antworten generieren. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Voice Agent gegebenen Auskünfte. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die dem Voice Agent zugrunde liegenden Informationen (z. B. Zimmerverfügbarkeit, Öffnungszeiten, Preise) aktuell zu halten.

§ 7 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

(2) Der Anbieter setzt zur Leistungserbringung Unterauftragsverarbeiter ein, insbesondere cloudbasierte KI- und Telefonieplattformen mit Sitz in den USA. Die Datenübermittlung in Drittländer erfolgt auf Grundlage von EU-Standardvertragsklauseln (SCCs) gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO. Eine aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter wird dem Auftraggeber auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

(3) Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters unter https://podschi.de/datenschutz sowie aus dem individuell geschlossenen AVV.

§ 8 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die Haftung des Anbieters für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust und Folgeschäden bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

(5) Die maximale Haftungssumme des Anbieters ist auf die Höhe der vom Auftraggeber in den letzten 12 Monaten gezahlten Vergütung begrenzt, es sei denn, es handelt sich um Fälle gemäß Absatz (1).

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Umfang und die Laufzeit ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot.

(2) Sofern eine monatliche Betriebsvereinbarung besteht, beträgt die Mindestlaufzeit 3 Monate. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 1 Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt wird.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Auftraggeber mit der Zahlung von mehr als 2 Monatsraten in Verzug ist,
  • eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz schriftlicher Abmahnung wiederholt verletzt,
  • über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ist ausreichend).

(5) Nach Beendigung des Vertrages wird der Anbieter die Voice-Agent-Dienste einstellen und dem Auftraggeber auf Wunsch alle in seinem Auftrag verarbeiteten Daten in einem gängigen Format herausgeben. Danach werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

§ 10 Geheimhaltung

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.

(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, die der empfangenden Partei bereits zuvor bekannt waren, oder die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

(3) Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 11 Geistiges Eigentum

(1) Die vom Anbieter entwickelten Voice-Agent-Konfigurationen, Prompts, Workflows und technischen Konzepte bleiben geistiges Eigentum des Anbieters, soweit nicht individuell abweichend vereinbart.

(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der für ihn erstellten Lösung für die Dauer des Vertragsverhältnisses.

(3) Von dem Auftraggeber bereitgestellte Inhalte (z. B. Unternehmensinformationen, Preislisten, Wissensdatenbanken) verbleiben im Eigentum des Auftraggebers.

§ 12 Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung von Vertragspflichten, soweit dies auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Kriege, Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Ausfälle von Drittanbieter-Diensten (z. B. Cloud-Plattformen, Telekommunikationsnetze) sowie sonstige Umstände, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. E-Mail genügt der Schriftform.